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Österreichisches Hotelreglement
Es gelten die AGBH der Hotellerie (Fassung vom 15.11.2006) zu finden unter www.hotelverband.at/down/AGBH_061115.pdf
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Reutte / Tirol. Wir empfehlen ihnen dringend eine Reisekostenversicherung!
Europäische Reiseversicherung
und Informationen zur Covid-
Ist COVID-
Um den Tourismus zu unterstützen haben wir uns entschlossen, trotz Pandemiestatus
laut WHO und obwohl Pandemie nirgendwo versichert ist,
ab sofort Covid-
Das heißt wir wenden den bisherigen Pandemieauschluss diesbezüglich nicht mehr an.
In der Hotelstorno Plus und Premium decken wir folgende Gründe bei einer Stornierung oder Reiseabbruch durch den Gast:
• Erkrankung des Gastes an COVID-
die Anwesenheit des Gastes ist zu Hause dringend nötig
• Fieber und Verdacht auf Corona, auch wenn das Testergebnis später negativ ist
• Ein positives Testergebnis ohne Symptome
• Ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt ist erkrankt und der Gast muss in Quarantäne
Kein Versicherungsschutz besteht:
• wenn der Gast als Risikoperson eingestuft ist und daher aus Angst vor Ansteckung nicht reisen möchte
• wegen einer behördlich vorsorglich verhängten Quarantäne bei Rückkehr ins Heimatland
• Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund durch die Pandemie ausgelöster Kündigungen, Grenzsperren,
behördlich verhängte Hotelschließungen, Lock Down durch die Regierung
(-
-
https://service.europaeische.at/doc/de/Information-
englisch: https://service.europaeische.at/doc/en/Hotel-
Haustierhaltung
Nach erlaubter Absprache sind ausschließlich die Appartements ADLERBLICK und BISCHLAG mit jeweils einem Haustier buchbar (Gebühr o. Ft. 12 € pro Tag) Es wird ein artgerechter, sorgsamer und respektvoller Umgang mit dem Tier in der Ferienwohnung vorausgesetzt. Das Mitbringen von Haustieren hat immer wieder zu unangenehmen Situationen geführt. Daher setzen wir Voraus, dass der Tierhalter über eine entsprechende Tierhaftpflicht-
Zahlungsbedingungen -
3.2 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung
abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist
der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen
Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung
hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich
oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Anzahlung
des Vertragspartners beim Beherberger zustande.
3.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens 7 Tage (einlangend)
vor der Beherbergung zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion
(z.B.Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner.
3.4 Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.
3.5 Bitte bedenken Sie bei Abreisen am Wochenende vorher zur Bank zu gehen,
es gilt ausschließlich Barzahlung.